Bzgl. Kosten für ein Wertgutachten orientiere ich mich an der Honorartafel zu § 34 Abs. 1 der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Je nach Aufwand und Schwierigkeit des Auftrages bewegen sich die Kostenwerte von z.B. € 977,- bis € 1.628,- zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer bei einem ermittelten Verkehrswert von € 250.000,-. Die genauen Kosten können deshalb erst nach Inaugenscheinnahme des Bewertungsobjektes und Kenntnis des Bewertungsauftrages genau ermittelt werden. Erst dann wird ein Honorar ggf. auch als Pauschale mit Ihnen vereinbart.
Verkauf
Grundsätzlich liegt die Obergrenze der Vermittlungsprovision bei 6 % aus dem Kaufpreis zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer. Die Provisionshöhe ist jedoch abhängig von Region und Objektart zu vereinbaren.
Vermietung
Bei Wohnimmobilien beträgt die Vermittlungsprovision zwei Nettomonatsmieten zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer, die vom Auftraggeber gezahlt wird.
Die Vermittlungsprovison für gewerbliche Mietobjekte wird je nach Art des Objektes, Standort und Mietkonditionen vereinbart.
Zusatzaufträge wie Renovierung etc.
Je nach Umfang der Arbeiten wird ein Stunden- oder Pauschalhonorar jeweils zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer vereinbart.